CCCStuttgart

Presseartikel zum Thema Private Emails auf dienstlichen Telefonen
Rince wurde gebeten, einen weiteren Gastartikel in der IHK-Mitgliederzeitschrift zu schreiben


Die IHK Stuttgart hatte Rince gebeten, Gastartikel zu schreiben. Der Zweite davon lautet wie folgt:
Private Emails auf dienstlichen Telefonen

Welche Firma kennt das nicht: Für wichtige Personen möchte man Dienst-Telefone, damit diese entweder immer ihre Emails lesen können, aber auch für Notfälle erreichbar sind. Was ein Notfall ist bestimmt der Chef. Und um es den Mitarbeitern einfacher zu machen, verspricht man ihnen ein neues Smartphone, mit dem sie dann auch über das dienstliche Telefon privat surfen oder Emailen dürfen.
Nun gibt es aber bei privaten Emails einige Dinge zu beachten. Wer private Internetnutzung in der Firma (und mit Firmengeräten) erlaubt, muss wissen dass er das Telekommunikationsgeheimnis nicht verletzen darf. Solange der Mitarbeiter seine Mails nicht eindeutig als privat oder dienstlich kennzeichnet, muss jede Kommunikation als privat (und damit nicht einsehbar für die Firma) angesehen werden.
Das kann deutliche Konsequenzen haben. Im Krankheitsfall darf zum Beispiel der Chef nicht einfach in das Mailkonto des Mitarbeiters hereinschauen - gerade neue Mails konnten noch nicht vom Mitarbeiter als “privat” oder “dienstlich” klassifiziert werden, damit gelten sie als privat und dürfen nicht eingesehen werden. Ebenso gelten alle Mails die nicht in eindeutig gekennzeichnete Ordner einsortiert wurden als privat - also der klassische Eingang des Mailordners.
Wer also mit dem Gedanken spielt, den Mitarbeitern ein Diensthandy zur Verfügung zu stellen sollte sich im Klaren sein was dies bedeutet: Wenn er nur dienstliche Nutzung vorsieht, kann der Mitarbeiter das Handy außerhalb der Arbeitszeiten und am Wochenende das Handy ausschalten. Erlaubt er wiederum dem Mitarbeiter, das Handy auch für private Zwecke zu nutzen muss ihm bewusst sein, welche Regeln ihm der Gesetzgeber dafür auferlegt.