CCCStuttgart

Keine erneute Verschärfung des PolG in BW!


Seit einigen Tagen kursiert der Entwurf des Innenministeriums für eine erneute Änderung des erst Ende 2017 beschlossenen Polizeigesetzes (PolG) in Baden-Württemberg. Bei dem bereits verabschiedeten PolG handelt es sich um eines der schärfsten in Deutschland.

Besonders möchten wir der Einführung einer Online-Durchsuchung widersprechen, also der heimlichen Durchsuchung der Inhalte eines Gerätes aus der Ferne. In unserer Pressemitteilung haben wir einige prinzipielle Argumente gegen eine solche Möglichkeit dargelegt, fordern aber auch Verbesserungen an dem Entwurf, so sich das Parlament für diese Maßnahme entscheiden sollte.

Einige weitere Punkte der geplanten Neuerungen:

  • Gewahrsam für Unschuldige
  • Willkürliche Durchsuchungen von Menschen bei großen Veranstaltungen (z.B. Demonstrationen)
  • DNA-Analyse zur Erstellung eines genetischen Fingerabdrucks
  • Bodycams auch in Gebäuden

Wir widersprechen der Einführung dieser Maßnahmen entschieden und fordern, im Gegenteil, die Rücknahme der 2017 eingeführten Quellen-TKÜ. Deshalb haben wir beschlossen, uns schon zu diesem frühen Zeitpunkt mit einem Statement an die Presse und die Öffentlichkeit zu wenden.

Hier unsere komplette Pressemitteilung als PDF.