CCCStuttgart

Unsere Stellungnahme zu 'National Roaming'


Wir wurden von der CDU-Landtagsfraktion gebeten, anlässlich deren öffentlicher Anhörung am 11.02.2019, zu diesem Thema Stellung zu nehmen.

National Roaming, also die Nutzung jedes deutschen Mobilfunk-Netzes unabhängig vom eigenen Anbieter, ist aktuell in vielen Parteien als Notlösung in der Diskussion. Angesichts der jahrzehntelangen Stagnation im Bereich des Datennetz-Ausbaus scheint dies auch uns die einzige Möglichkeit, hier kurzfristig für die nötige Verbesserung der Situation zu sorgen. Zumal Baden-Württemberg hier in besonderem Maße betroffen ist.

Unser Favorit ist ein anderes Modell

Wir plädieren für ein von einer Infrastruktur-Gesellschaft staatlich betriebenes Netz. Diese Gesellschaft sollte den Auftrag haben, 100% der Fläche Deutschlands mit einem Mobilfunk-Netz der 5. Generation (5G) zu versorgen. Hierfür sollte sie die lokal passenden Frequenzbänder nutzen dürfen, um dieses Netz schnell und effizient bereit stellen zu können. Auf Grundlage dieses Netzes, das dann allen Providern zu Verfügung gestellt würde, sollten die Provider Wettbewerb betreiben. Die für die Netz-Nutzung zu erbringenden Entgelte von den Providern an die Netznutzungsgesellschaft dienen zur Refinanzierung ihrer Investitionen und der Betriebskosten. Eine Gewinnabsicht dürfte eine solche Betreibergesellschaft nicht verfolgen dürfen. Die hierfür nötige Glasfaser-Infrastruktur wäre außerdem Grundlage für die großflächige Versorgung der BürgerInnen mit Glasfaser (FTTH) nach dem selben wirtschaftlichen Modell. Die Privatisierung der Grundversorgung halten wir für falsch, sie ist nicht nur bei den Datennetzen gescheitert.

Da wir für dieses Modell aktuell leider keine politische Mehrheit sehen, plädieren wir zumindest bei der Vergabe von Frequenzen für die Mobilfunk-Nutzung für eine Abkehr vom bisherigen Vorgehen. Die zur Vorgabe durchgeführten Auktionen sollten nicht auf Basis der finanziellen Gebote der Interessenten durchgeführt werden. Die Interessenten sollten vielmehr Gebote in Höhe der Fläche in Prozent, die sie verbindlich mit dem entsprechenden Netz abdecken werden, abgeben müssen. Das Startgebot sollte hierbei bei 95% Abdeckung liegen müssen und innerhalb von 2 Jahren zu realisieren sein. Sollten die jeweiligen Netzbetreiber dies nicht erreichen, sind ihnen die ersteigerten Frequenzen wieder zu entziehen. Finanzielle Interessen des Staates, welche über den Umweg der Netzbetreiber letztlich für die BürgernInnen ohnehin ein Nullsummen-Spiel sind, haben hierbei hinten an zu stehen.

National Roaming

Hier plädiert der Chaos Computer Club Stuttgart für sogenanntes ‘Network Sharing‘. Dies bedeutet, dass die Netzbetreiber, wie bisher, ihre Netze unabhängig betreiben, die NutzerInnen aber das Mobilfunk-Netz eines anderen Anbieters nutzen dürfen, sollte der eigene Provider nicht verfügbar sein. Dies ist 'International Roaming‘ somit sehr ähnlich, leider auch mit seinen Nachteilen, z.B. Verbindungsabbrüchen beim Übergang in ein anderes Netz.

Unter einer Bedingung halten wie dies jedoch trotzdem für die beste Lösung:

Netznutzungsgebühren unter den Providern

Provider dürfen sich untereinander die Netznutzung durch KundInnen ihrer Konkurrenten (Telefonie und Datenübertragung) per ‘National Roaming‘ in Rechnung stellen. Die Höhe dieser Gebühren ist (z.B. von der BNetzA) so hoch anzusetzen, dass sie oberhalb der Kosten für den Betrieb eines eigenen Standorts liegen. Somit werden Anbieter mit schlechter Abdeckung motiviert, möglichst großflächig ein eigenes Netz auf zu bauen. Für den Marktführer ist es zugleich lukrativ, das eigene Netz weiter auszubauen, da dies, neben dem Bedienen der eigenen Kunden, mit der Möglichkeit zu Abrechnung von Netznutzungsgebühren gegenüber den anderen Anbietern verbunden ist. Die Pflicht zu 'National Roaming’ sollte sich auch nicht auf das kommende 5G-Netz beschränken, sondern alle aktuell betriebenen Netze beinhalten. Die Bürger sollten zusätzlich nicht nur dann ‘National Roaming‘ nutzen können, wenn ihr Anbieter im jeweiligen Gebiet gar kein Netz zu Verfügung stellt, sondern auch dann, wenn ein anderer Anbieter ein Netz einer neueren Mobilfunk-Generation anbietet. Um die Markteintrittshürden für neue Anbieter nicht unüberwindbar hoch zu machen, sollte die Netznutzungsgebühr für eine Übergangszeit jedoch auch ausgesetzt werden dürfen.

Natürlich muss ‘National Roaming‘ kostenlos für die NutzerInnen sein.