CCCStuttgart

Speicherpflichten von und Auskunftserteilung über Verkehrsdaten der Telekommunikation


Mit dem Ende des Monats Juni 2017 läuft die Übergangsfrist des § 150 Abs. 13 Telekommunikationsgesetz (TKG) für die Umsetzung der Pflichten aus dem Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten vom 10.12.2015 ab. Von Juli 2017 an haben daher die Erbringer öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste (also u.a. Telefonie- und Internetzugangsprovider) die bei ihnen anfallenden Verkehrsdaten für die Beantwortung von Auskunftsersuchen durch Strafverfolgungs- und Gefahrenabwehrbehörden sowie Nachrichtendienste für eine bestimmte Zeit zu speichern, also “Vorratsdatenspeicherung” zu betreiben.

Grund genug, sich noch einmal näher mit Geschichte, Inhalt und Umsetzung der entsprechenden Vorschriften zu beschäftigen.

Was sind “Verkehrsdaten” eigentlich? Welchen grundrechtlichen Schutz genießen sie? Mit welcher Begründung sollen sie für staatliche Zwecke gespeichert werden, und welche Regelungen sind dem aktuellen Gesetz vorausgegangen? Und was bedeuten die neuen Regelungen in der Praxis? Wer muss - oder darf - nun was genau wie lange speichern? Gibt es diesbezüglich Unterschiede zwischen Standortdaten und anderen Verkehrsdaten? Wer kann unter welchen Voraussetzungen und auf welchem Weg Auskünfte aus diesem Datenbestand erhalten? Was verbirgt sich bspw. hinter dem Begriff “Funkzellenabfrage”? Welche Informations- und Rechtsschutzmöglichkeiten gibt es für die Betroffenen?

Diese und andere Fragen will der Vortrag primär aus rechtlicher Sicht beantworten. Nach einer Einführung in das Thema und einem Blick auf die Entstehungsgeschichte des Gesetzes (unter Berücksichtigung der verfassungsgerichtlichen und europarechtlichen Rechtsprechung) soll es daher schwerpunktmäßig um die Darstellung der derzeitigen Rechtslage gehen, jedenfalls für den Bereich der Strafverfolgung verbunden auch mit einem Blick auf die Rechtspraxis.

Denn so unterschiedlich man zu den nun (wieder) neu geschaffenen Speicherpflichten stehen kann: Voraussetzung einer fundierten Beurteilung sollte zunächst immer eine ebenso fundierte Kenntnis der Fakten sein. Eine Basis dafür möchte dieser Vortrag schaffen, an den sich dann gerne auch eine Diskussion des Für und Wider der Regelungen anschließen kann.

Die Veranstaltung richtet sich an jeden, der sich für das Thema interessiert. Besondere juristische oder technische Vorkenntnisse werden nicht vorausgesetzt.

Zur Person

Thomas Hochstein ist Staatsanwalt in Stuttgart und im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit regelmäßig mit der Erhebung von Verkehrsdaten für Zwecke der Strafverfolgung befasst. Auch privat interessiert er sich für Rechtsfragen und Praxis der verschiedenen Ermittlungsmaßnahmen im Bereich der Telekommunikation, die ihn sowohl als Telefonteilnehmer wie auch als langjährigen Nutzer des Internets und seiner Dienste potentiell selbst betreffen.

Er war dementsprechend bereits verschiedentlich als Referent zu vergleichbaren Themen sowohl bei den Digital Rights Days der Stuttgarter Hochschule der Medien als auch beim CCCS (zuletzt zum Thema Datenspeicherung und Datenzugriff durch Ermittlungsbehörden) zu Gast.