CCCStuttgart

LIFG BW – Rechtlicher Rahmen und Praxistipps


Seit Anfang 2016 können Bürgerinnen und Bürger auf Basis des Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) Zugang zu amtlichen Informationen bei öffentlichen Stellen in Baden-Württemberg beantragen, z. B. jährliche Kosten für öffentliche Grünanlagen, Schulverzeichnisse oder die Anzahl der Fahrradparkplätze. Diese müssen den Zugang gewähren oder begründen, warum sie dies ablehnen. Klingt einfach, ist es aber nicht: das Gesetz sieht eine Reihe von Ausnahmen und Schutzbereiche vor. Und Kosten können auch anfallen, da muss man wissen.

Hilfestellung in Sachen Informationsfreiheit gibt Sabine Grullini vom Referat Informationsfreiheit des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit BW.