CCCStuttgart

Digitalisierung der Strafjustiz in Recht und Praxis


Digitalisierung ist in aller Munde und prägt zunehmend auch die Justiz, die sich lange Zeit schwer tat, von Papier und Telefax auch offiziell Abschied zu nehmen.

Nach ersten Schritten bereits 2005 mit dem Justizkommunikationsgesetz, das erstmals elektronische Dokumente und Akten erwähnte, und der Verpflichtung zur elektronischen Antragstellung im Mahnverfahren für professionelle Nutzer ab 2008 trat 2013 dann das “Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten” in Kraft, das ab 2018 die Möglichkeit der elektronischen Kommunikation mit den Gerichten vorsah. Zugleich wurde das “besondere elektronische Anwaltspostfachs” eingeführt, das ab 2018 bereitgehalten werden musste; ab 2022 waren zunehmend Einreichungen durch Rechtsanwälte nur noch elektronisch zulässig. Ab 2015 nahmen dann die Projekte zur Einführung elektronischer Gerichtsakten Fahrt auf; bis zum 01.01.2026 (kurzfristig um ein Jahr auf 01.01.2027 verlängert) war dann die Aktenführung in der Justiz komplett auf die eAkte umzustellen.

Während in Baden-Württemberg schon 2023 die Einführung der eAkte bei allen Fachgerichten und der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Ausnahme der Strafverfahren abgeschlossen war, gab es erst 2021/2022 die ersten Pilotierungen der eAkte-Straf. Dennoch hat man es unter Aufbietung aller Kräfte geschafft, auch in der Strafjustiz kurz vor Jahresende 2025 die Vollausstattung mit der eAkte zu erreichen.

Warum hat das so lange gedauert, oder anders gefasst: warum ist die eAkte-Straf im Vergleich zu allen anderen Fachbereichen besonders komplex?

Welche rechtlichen Regelungen gelten jetzt für die elektronische Aktenführung und den elektronischen Rechtsverkehr in Strafsachen?

Wie sieht die praktische Umsetzung der eAkte-Straf in Baden-Württemberg aus?

Der Vortrag will Antworten auf diese und ähnliche Fragen geben.

Die Veranstaltung richtet sich an jeden, der sich für das Thema interessiert. Besondere juristische oder technische Vorkenntnisse werden nicht vorausgesetzt.