Wir haben Verfassungsbeschwerde gegen das Polizeigesetz in BW eingereicht
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) hat mit unserer Unterstützung am heutigen Freitag in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde gegen das Polizeigesetz Baden-Württemberg eingelegt.
Die GFF kritisiert, dass die Erlaubnis zum Einsatz von Staatstrojanern falsche Anreize für Behörden im Umgang mit IT-Sicherheitslücken setzt. Bei den Sicherheitslücken handelt es sich um technische Fehler in IT-Systemen, über die Schadsoftware eindringen kann, um so Daten auszulesen. Hersteller bemühen sich, solche Schwachstellen durch regelmäßige Updates zu schließen. Seit einer Gesetzesnovelle aus dem vergangenen Jahr darf die Polizei in Baden-Württemberg aber IT-Sicherheitslücken für die Überwachung mittels staatlicher Cyber-Angriffe ausnutzen, statt die Lücken den Herstellern zu melden.
„Solange solche Schwachstellen der Polizei, aber nicht den Herstellern bekannt sind, können zum Beispiel auch Cyberkriminelle auf die Daten aller NutzerInnen der gleichen Soft- oder Hardware zugreifen“, sagt die Juristin Lea Beckmann, die das Verfahren bei der GFF koordiniert. „Das ist unverantwortlich und unvereinbar mit dem staatlichen Schutzauftrag gegenüber seinen BürgerInnen.“