CCCStuttgart

Blogarchiv 2018

Wir haben Verfassungsbeschwerde gegen das Polizeigesetz in BW eingereicht

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) hat mit unserer Unterstützung am heutigen Freitag in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde gegen das Polizeigesetz Baden-Württemberg eingelegt.

Die GFF kritisiert, dass die Erlaubnis zum Einsatz von Staatstrojanern falsche Anreize für Behörden im Umgang mit IT-Sicherheitslücken setzt. Bei den Sicherheitslücken handelt es sich um technische Fehler in IT-Systemen, über die Schadsoftware eindringen kann, um so Daten auszulesen. Hersteller bemühen sich, solche Schwachstellen durch regelmäßige Updates zu schließen. Seit einer Gesetzesnovelle aus dem vergangenen Jahr darf die Polizei in Baden-Württemberg aber IT-Sicherheitslücken für die Überwachung mittels staatlicher Cyber-Angriffe ausnutzen, statt die Lücken den Herstellern zu melden.

„Solange solche Schwachstellen der Polizei, aber nicht den Herstellern bekannt sind, können zum Beispiel auch Cyberkriminelle auf die Daten aller NutzerInnen der gleichen Soft- oder Hardware zugreifen“, sagt die Juristin Lea Beckmann, die das Verfahren bei der GFF koordiniert. „Das ist unverantwortlich und unvereinbar mit dem staatlichen Schutzauftrag gegenüber seinen BürgerInnen.“

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Keine erneute Verschärfung des PolG in BW!

Seit einigen Tagen kursiert der Entwurf des Innenministeriums für eine erneute Änderung des erst Ende 2017 beschlossenen Polizeigesetzes (PolG) in Baden-Württemberg. Bei dem bereits verabschiedeten PolG handelt es sich um eines der schärfsten in Deutschland.

Besonders möchten wir der Einführung einer Online-Durchsuchung widersprechen, also der heimlichen Durchsuchung der Inhalte eines Gerätes aus der Ferne. In unserer Pressemitteilung haben wir einige prinzipielle Argumente gegen eine solche Möglichkeit dargelegt, fordern aber auch Verbesserungen an dem Entwurf, so sich das Parlament für diese Maßnahme entscheiden sollte.

Einige weitere Punkte der geplanten Neuerungen:

  • Gewahrsam für Unschuldige
  • Willkürliche Durchsuchungen von Menschen bei großen Veranstaltungen (z.B. Demonstrationen)
  • DNA-Analyse zur Erstellung eines genetischen Fingerabdrucks
  • Bodycams auch in Gebäuden

Wir widersprechen der Einführung dieser Maßnahmen entschieden und fordern, im Gegenteil, die Rücknahme der 2017 eingeführten Quellen-TKÜ. Deshalb haben wir beschlossen, uns schon zu diesem frühen Zeitpunkt mit einem Statement an die Presse und die Öffentlichkeit zu wenden.

Hier unsere komplette Pressemitteilung als PDF.

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10 Jahre CCCS in der Stadtbibliothek Stuttgart

Die September-Veranstaltung in unserer Vortrags-Reihe war nicht nur interessant und unterhaltsam, wir konnten auch ein besonderes Jubiläum feiern:

10 Jahre Kooperation mit der Stadtbibliothek Stuttgart!

Neben der monatlichen Vortragsreihe veranstalten wir in und mit der ‘Bib’ vier mal im Jahr eine Crytoparty und zusätzlich noch das Format ‘Meine Daten’, hierbei handelt es sich um Impulsvorträge mit anschließender Diskussion und Erfahrungsaustausch mit dem Publikum.

Wir möchten uns auch an dieser Stelle ganz herzlich für die gute Zusammenarbeit bedanken! Nie waren dem Team dort unsere Themen zu kritisch, technisch, politisch oder speziell.

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